Aktuelle Infos zu den Corona-Auflagen

 

Wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass wir aktuell bei uns am Hof keine Einschränkungen haben.

Stand 01.01.2023

Aktuelle Infos zu den Corona-Auflagen

(Stand 05.02.2022)

 

Folgendes gilt für unseren Hofladen:

  • Maskenpflicht:
    Es gilt ausnahmslos eine FFP-2 Maskenpflicht

    Begrenzung der Kundenanzahl im Laden:
    Bitte beachten Sie, dass es hier also zu kurzen Wartezeiten kommen kann.
    Aktuell dürfen 5 Kunden zeitgleich im Laden sein.Um das Warten zu erleichtern, haben wir eine Außenheizung bereitgestellt


Folgendes gilt für´s Kuscheln & Wandern:

 

  • Impfstatus:
    Kuscheln & Wandern ist derzeit nur mit 2G erlaubt.
    Bedeutet, dass nur Personen zugelassen sind, die vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen sind.
    Bitte habt Verständnis dafür, dass wir dieses auch kontrollieren müssen.
    Der Schnelltest ist lt. Beschluss des Ministerrats vom 14.12.2021 nicht mehr erforderlich!

  • Maskenpflicht:
    In allen Geschlossenen Räumen gilt aktuell ausnahmslos eine FFP-2 Maskenpflicht.

  • Notfallkontakt:
    Bei Anmeldung ist zwingend eine aktuelle Telefonnummer für Notfälle und kurzfristige Änderungen zu hinterlassen.
    Bei falschen und nicht mehr aktuelle Nummern, kann es sein, dass der Termin bei voller Abrechnung entfällt.

  • Personenbegrenzung?
    Unsere Wanderungen haben aktuell keine Personenbegrenzung

Folgendes gilt Allgemein:

 

  • Mindestabstand:
    Wir bitten euch untereinander auf die Abstände acht zu geben. Es werden 1,5m empfohlen.
  • Sanitäre Anlagen / Hygiene:
    Die Sanitären Anlagen sind geöffnet, aufgrund der hohen Zahlen bitten wir aber diese nur in Notfällen zu nutzen.
    Desinfektionsmittel steht in unserem Laden und den Sanitären Anlagen natürlich zur Verfügung.

  • Besuch nur mit Terminvergabe oder zu den Ladenöffnungszeiten:
    Der Zutritt zum Hof ist ohne Termin oder außerhalb der Ladenöffnungszeiten nur mit Anmeldung möglich.

  • Kontrolle 2G.
    Wir kontrollieren anhand des Impfasses, einem Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion oder CovPass.
    Zusätzlich ist zu allen vorgenannten Nachweisen ein gültiger Ausweis / Reisepass oder Schülerausweis mit Lichtbild vorzuzeigen.
    Da wir ebenso dafür haften, dass wir 2G einhalten, wird jeder Versuch uns gefälschte Unterlagen vorzuzeigen ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

  • Ausnahmen 2G und Maskenpflicht
    Es gibt bei uns am Hof keine Ausnahmen!
    Leider wurden von einzelnen Personen schon Atteste gefälscht oder von Stellen besorgt, die fragwürdig sind.

    Da wir solches Verhalten nicht unterstützen und nicht in der Lage sind, dieses zu prüfen und Fälschungen zu erkennen, lehnen wir diese pauschal ab.

    Bei Menschen mit schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen, kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden, dieses ist jedoch zwingend vorab zu klären.
    Eine Klärung vor Ort ist nicht mehr möglich und wird ausnahmslos abgelehnt.

  • Alle Angaben ohne Gewähr!
    Alle Angaben sind auf Basis aktueller Rechtsvorgaben.
    Vor genannte Punkte werden versucht so aktuell wie möglich abzubilden, eine Gewährleistung gibt es jedoch nicht.
    Natürlich sind auch alle Gesetzlichen Vorgaben vorrangig zu beachten.
    Da sich aktuell vieles sehr schnelle ändert, kann es auch sein, dass noch nicht alle Punkte aktuell sind.

  • Schadenersatzansprüche bei Nichtbeachtung!
    Eigentlich selbstverständlich, dass man auf Mitmenschen achtet, aber trotzdem wollen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Personen die akut an Covid-19 erkrankt sind oder auch Symptome der Erkrankung haben bei uns keinen Zutritt haben.Wir mussten letzten Winter fast 7 Monate schließen und hatten entsprechende Verdienstausfälle. Um unseren Gästen einen bestmöglichen Schutz und für uns weitere Ausfälle zu vermeiden, werden wir auf alle Regeln sehr genau achten und Verstöße bei uns und durch fahrlässiges Handeln der Gäste zur Anzeige bringen. Wer dieses nicht beachtet oder aufgrund fahrlässiger Nichtbeachtung eine Schließung unseres Betriebes verursacht muss mit einer Schadensersatzforderung von mindestens 5.000,00 € pro Woche verursachter Schließung rechnen!

 

Wir freuen uns auf euch

eure Wolfachtal Alpakas

 

Bleibt´s  G´sund